Wer bisher einen Internetzugang zur Verfügung gestellt hat, ging ein Haftungsrisiko ein, wenn Nutzer beim Surfen gegen das Recht verstoßen, indem beispielweise über das freigegebene Netz illegal Musik oder Filme herunterladen werden. Durch die Nachbesserung des WLAN-Gesetzes kann nun aber ein Internetzugang ohne Angst vor Abmahnungen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll die Abdeckung der offenen WLAN-Netze gefördert werden und die Digitalisierung vorangetrieben.
Chancen nutzen!
"Free WiFi" wird sich nun noch öfter in Cafés, Restaurants und Hotels finden lassen, doch das Kozept des Mehrwerts für Kunden bietet sich auch in anderen Szenarian an; So bringt die gefallene Störerhaftung in Deutschland Chancen für Busunternehmer und Kraftfahrzeughersteller.
Unser SmartStart für Ihren Start ins offene WLAN

Der Smart Start Router mit E1 Zertifizierung als Internetgateway für Ihren Hotspot im Kraftfahrzeug. Mit dem Einstiegsrouter Smart Start bietet sich nach der gefallenen Störerhaftung in Deutschland Herstellern, Leasingfirmen sowie Betreibern insbesondere von Omnibussen und KfZ für den Personentransport neue Möglichkeiten, den Passagieren einen Internetzugang während der Fahrt mit dem Ticket oder als Zusatzleistung anzubieten. Die bisher gefürchteten rechtlichen Folgen und zu ergreifenden Maßnahmen schreckte bisher Unternehmer zurück, doch sind nun obsolet.
Unser LTE Einstiegsrouter bietet nicht nur schnelle und zuverlässige LTE Geschwindigkeit von bis zu 150Mbit/s sondern darüber hinaus mit WLAN nach IEEE 802.11n auch die Möglichkeit die Fahrgäste über Funktechnik im 2,4GHz Bereich mit WLAN Internet Zugang zu versorgen und das Ganze verpackt in einem mit E1 Norm zertifizierten Gerät mit optionalem Captive Portal als kostenfreies User Modul.
Projektförderung
Mögliche Fördermittel von Land/Bund und EU sowie KfW Förderkredite für Ihr Vorhaben, machen eine Investition attraktiv, also warum noch warten? Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen zum Wegfall der Störerhaftung:
http://www.zeit.de/digital/internet/2017-06/stoererhaftung-bundestag-bessert-wlan-gesetz-nach