Vertretungsgenehmigung

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Um die Leistungserbringung auch bei Abwesenheit des Hauptansprechpartners des Auftraggebers zu erhalten, ist die Erteilung einer Vertretungsgestattung erforderlich. Diese kann nur schriftlich erfolgen und sollte bereits mit Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass es sinnvoll sein kann hier einen vertrieblichen Ansprechpartner oder einen Abteilungs- oder Geschäftsleiter einzutragen, welcher bei Bedarf im Supportfall einen Zugang für einen Mitarbeitenden gestattet.

 

Was tun, wenn der Hauptansprechpartner nicht greifbar ist?


Falls der Hauptansprechpartner z.B. im Urlaub oder erkrankt ist, kann schriftlich eine Vertretungsgestattung erteilt werden. Wichtig hierbei: Diese Vertretungsgestattung muss von einer berechtigten Person schriftlich erteilt werden und muss mit Unterschrift und Firmenstempel versehen werden.


Eine berechtigte Person kann der Vertragspartner, der Geschäftsführer oder z.B.  je nach Unternehmensgröße, ggf. auch ein Abteilungsleiter sein.

Bitte laden Sie die Vertretungsgestattung herunter, füllen Sie diese aus und schicken uns den unterschriebenen und gestempelten Ausdruck eingescannt per Mail an datenschutz@lucom.de und nehmen Sie hilfe@lucom.de in CC.

  • Vorlage ausdrucken
  • Ausfüllen, Unterschreiben und Stempeln
  • Einscannen und per Mail zurück schicken.

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